Neben den Gerichtsbüchern stellen Steuerlisten mit die ältesten erhaltenen namentlichen Quellen vom Ende des 15. Jahrhunderts dar. Sie sind damit eine unverzichtbare Quelle für den Familien- und Heimatforscher, der vor allem im bäuerlichen Umfeld forscht. Nur Aufzeichnungen der Kirche und des Adels reichen namentlich weiter in das Mittelalter zurück. Um eine Verknüpfung mit den bislang bekannten Quellen herzustellen, wurden diese mit in diese Datenbank aufgenommen. Familiäre Verknüpfungen lassen sich im Regelfall nicht darstellen, jedoch ist es möglich mit den Steuerlisten, Daten aus Gerichtsbüchern und Kirchenbüchern zu ergänzen. Da die Aufzeichnungen in Steuerlisten in der Regel durch den Grundherrn angelegt wurden, können über den Vergleich mit Grundstückslisten ggf. vorhandene Lücken in der Familien- und Heimatforschung geschlossen werden. Auch hier werden den Personenangaben Attribute wir vor, nach und um hinzugefügt. Eine genaue Datierung der Lebensdaten lässt sich im Regelfall nicht mehr herstellen. Wer vorhandene Steuerlisten aus Sachsen veröffentlichen will, setzt sich bitte mit dem Projektteam in Verbindung. Gern wollen wir diese im Rahmen der Datenbank online stellen. Die Veröffentlichung erfolgt kostenfrei. Im Namen des Projektteams René Gränz
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