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Die wesentliche Quelle für die Familien- und Heimatforschung bilden die Kirchenbücher. Bis 1875 waren diese Personenstandsunterlagen gleichgesetzt. Im Regelfall beginnen die Aufzeichnungen in Sachsen Ende des 16. Jahrhunderts. Einige frühe Kirchenbücher sind bereits wenige Jahre nach der Reformation in Sachsen angelegt worden. Eine Veröffentlichung von Kirchenbüchern in Form von Ortsfamilienbüchern (OFB) in Sachsen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen möglich.

Einen Überblick über bereits veröffentlichte Ortsfamilienbücher bieten der Verein für Computergenealogie e. V. (Compgen) und die Abteilung Deutsche Zentralstelle für Genealogie im Sächsischen Staatsarchiv in Leipzig. In der Datenbank können jedoch vorhandene Daten aus der eigenen Forschung ergänzt werden, da das Urheberrecht beim jeweiligen Einreicher liegt.

Wer Kirchenbuchdaten zur Ergänzung der vorhandenen Daten in der Datenbank zur Verfügung stellen will, setzt sich bitte mit dem jeweiligen Bearbeiter der Quelle in Verbindung. Die Veröffentlichung erfolgt kostenfrei.